Artikel-Umsatzsteuerkennzeichen (0 bis 2) für die Ermittlung des Auftragsbestandswertes einschließlich Umsatzsteuer um bei der Prüfung des Kreditlimits den sich aus dem Netto-Auftragswert voraussichtlich ergebenden Forderungswert berücksichtigen zu können.
Das Kennzeichen dient auch zur Bildung des Auslieferungswertes (neben dem Auftragsbestand) als Bruttobetrag inkl. MwSt.