Zu-/Abschlagsart für die positionsweise Darstellung bereits abgerechneter Werte in Folge-Vorausberechnungen.
Die Zu-/Abschlagsart muss die höchstmögliche Sortierstufe (99) haben, alle Werte von -99999.999,99 bis +99999.999,99 zulassen und als effektiver Zu-/Abschlag auf den Positionswert definiert sein.
Ohne Angabe dieser Zu-/Abschlagsart ist je Verkaufsvorgang nur eine einmalige Vorausberechnung möglich.