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Wareneingangsnachbewertung (p314)


Mit diesem Programm können Wareneingangsmengen auf Basis von Nachkalkulationsdaten neu bewertet werden.

Voraussetzungen

  • Die Bewertung der Wareneinkäufe muss mit über die Costpreiskalkulation ermittelten kalkulatorischen Werten erfolgen

  • Für die Nachkalkulation müssen die echten Warenbezugskosten als Eingangsrechnung erfasst und kostenartenmäßig zugeordnet werden

  • Die Leitsätze der nachzubewertenden Wareneingangsrechnungen müssen noch in der Leitsatztabelle (f096) vorhanden sein (Einstellung der Aufbewahrungszeit beachten)

  • Die Lagerbuchungen der nachzubewertenden Wareneingänge müssen sich noch in der Buchungstabelle für aktuelle Verarbeitungen (f171) befinden (Einstellung der Aufbewahrungszeit beachten)

    Beschränkungen
    Eine Nachbewertung ist nur für Wareneingänge des laufenden Geschäftsjahres möglich. Daraus ergibt sich der Zwang, speziell im letzten Geschäftsjahresmonat den Monatsabschluss so lange hinauszuzögern, bis alle erwarteten Warenbezugsrechnungen für Wareneingänge des Geschäftsjahres verarbeitet sind.

    Verarbeitung

  • Ermittlung der zu verarbeitenden Lagerzugangsbuchungen entsprechend den eingegebenen Vorlaufparametern

  • Ermittlung der Nachkalkulationsdaten der zu verarbeitenden Lagerzugangsbuchungen

  • Änderung des Lagerzugangswertes bei Ermittlung einer Abweichung zwischen gebuchtem und nachkalkuliertem Wert

  • Durchführung einer vollständigen Nachbewertung auf Ebene Artikel/Lager ab Geschäftsjahresbeginn bei Wertänderung für Lagerzugänge aus abgeschlossenen Monaten oder bereits im endgültigen Lagerkonto (p317) verarbeiteten Lagerzugängen

  • Übernahme der durch die Artikelnachbewertung veränderten Wareneinsatzwerte in die Langzeitstatistik für bereits in die Langzeitstatistik übergebene Verkaufsbuchungen

    Protokolle

  • Protokoll der Ermittlung des neuen Wareneingangswertes mit vorkalkulierten (wenn vorhanden), zum Zeitpunkt des Wareneinganges gebuchten und nachkalkulierten Werten je Kostenart

  • Protokoll der Artikelnachbewertung

Nachbewertung von schwimmenden Rechnungen

 

Bei der Nachbewertung von schwimmenden Wareneingängen wird die dazugehörige schwimmende Rechnung ebenfalls nachbewertet. Auch schwimmende Rechnungen, für die noch kein schwimmender Wareneingang erfolgt ist, können durch das p314 bereits nachbewertet werden, sofern sie noch im aktuellen Geschäftsjahr liegen.

Wenn durch die Nachbewertung eines schwimmenden Wareneingangs eine dazugehörige schwimmende Rechnung in einem bereits abgeschlossenen Vorjahr nachbewertet wird, wird die Differenz aus dieser Nachbewertung über eine eigenständige Buchung mit dem Buchungsschlüssel Nachbewertung schwimmende Ware in den ersten Tag des aktuellen Geschäftsjahres gebucht um einen korrekten schwimmenden Jahresanfangsbestand sicherzustellen.