In den Standard SOGForms-Listen ( z.B. P010, P011, P032 etc. ) kann meistens ein Kopflogo ausgegeben werden.
Dieses muss den Namen "LOGO.GIF" besitzen und sollte eine Größe von ca. 5,01 x 2,00 cm besitzen.
In den Standard SOGForms-Formularen ( z.B. Angebot, Auftragsbestätigung, Bestellung etc. ) wird der Bildname
in den Sprachentexten eingetragen und an die entsprechenden Formulare weitergeleitet.
Somit wäre es auch möglich, über die Sprache bzw. Abteilung für das gleiche Formular andere Kopf- und Fußlogos
auszugeben.
Für das P104 steht in der Zeile 240 der Name für das Kopflogo und in der Zeile 241 der Name für das Fußlogo.
Für das P204 steht in der Zeile 178 der Name für das Kopflogo und in der Zeile 179 der Name für das Fußlogo.
Das Kopflogo sollte die Größe von ca. 17,21 x 4,01 cm und das Fußlogo eine Größe von ca. 17,21 x 2,00 cm besitzen.