Um die hier angegebene Anzahl Monate kann die Valutierung auf einen festen Tag im Monat verschoben werden.
0 = Nächstfolgender Tag im Fälligkeitsmonat, wenn der Fälligkeitstag den festen Tag nicht bereits überschritten hat.
1 = Verschiebung der Fälligkeit in den nächsten Monat des Fälligkeitsmonats.
2 = Verschiebung der Fälligkeit in den übernächsten Monat des Fälligkeitsmonats.
etc.