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Zwang für Steuernummer


Definition, bei welchen Umsatzsteuerermittlungskennzeichen eine Verarbeitung von Rechnungen und/oder Gutschriften nur für Kunden mit einer vorhandenen Steuernummer oder alternativ einer vorhandenen EG-Umsatzsteuer-ID zugelassen ist.

0 = kein Zwang
1 = für Rechnungen
2 = für Gutschriften
3 = für Rechnungen und Gutschriften