Steuerungskennzeichen für umsatzsteuerrechtliche Zuordnung der Person.
0 Inland
1 EU-Ausland Unternehmen
2 EU-Ausland nicht Unternehmen
3 EU-Ausland Privatpersonen
4 Sonstiges Ausland
Achtung im p102 - Auftragsbearbeitung (aufbea)
Bei der Erfassung einer Lieferanschrift mit der anschließenden Änderung des dieses Ust.-Automatikkennzeichen (f092.inlausl) kann die Lieferanschrift nicht aus dem Vorgang "gelöscht" werden.
Bei der "Löschung" der Lieferanschrift wird der Inhalt dieses Feldes (f092.inlausl) gegen das Feld f010.inlausl aus dem Personenstamm geprüft. Sind die Feldinhalte unterschiedlich, kann die Lieferanschrift nicht "gelöscht" werden. Wird zusätzlich zur "Löschung" das Ust.-Automatikkennzeichen = f010.inlausl gesetzt, kann die Lieferanschrift herausgenommen werden.
Die Steuerermittlung erfolgt über die Steuerautomatik im p001 - Globaleinstellungen (glob) Umsatzsteuerermittlung!
Achtung im p202 - Bestellbearbeitung (bebea)
Im p202 kann das Inlands- und Auslands-Kennzeichen nicht verändert werden. Die Auswahl abweichender Anschriften (z. B. Lieferantenanschrift, Speditionsanschrift, Ladeanschrift) wirkt sich nicht auf den Steuerfall aus. Dieser kann nur im p210 - Eingangsbelege (belek) durch die Erfassung abweichender Steuerschlüssel modifiziert werden.