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abweichende Artikelberechnung


Statt des erfassten Stücklistenartikels werden in der Rechnung die
Einzelartikel der Stückliste berechnet. Es erfolgt kein Hinweis, dass es sich
um eine aufgelöste Stückliste handelt.
Der Preis des erfassten Stücklistenartikels wird automatisch aus den
Einzelartikeln der Stückliste gebildet. Es besteht keine Möglichkeit die
ermittelten Preise und Zu-/Abschläge zu übersteuern, oder zusätzliche
Zu-/Abschläge für den Auftrag auf diese Positionen zu verrechnen. Außerdem
werden diese Positionen nicht in die Ermittlung von positionsübergreifenden
Mengenstaffeln und auftragsübergreifenden Wertstaffeln einbezogen.

1 nur die Stücklistenposition im Lieferschein und Rechnung ausweisen