Kriterien für die Rechnungstrennung
Grundsätzliche Trennungskriterien bei Rechnungserstellung
Unterschiedliche Währung
Unterschiedliche Zahlungsbedingungen und Darstellungen, unterschiedliche Valutadaten, unterschiedliche Zahlarten
Unterschiedliche Steuerschlüssel (Zusammengefasst werden können bis zu 3 unterschiedliche Steuerschlüssel, ab dem 4. Steuerschlüssel findet eine automatische Trennung statt.)
Unterschiedliche Umsatzsteuerkennzeichen
Unterschiedliche Sprachen
Unterschiedliche Abteilungen/Abteilungsbelegkreis Rechnungen
Unterschiedliche Sammelrechnungskennzeichen (s. unten)
Unterschiedliche Rechnungsanschriften
Unterschiedliche Einstellungen, ob ein Beleg nur intern erstellt werden soll oder nicht (z. B. Gutschriften)
Unterschiedliche Rechnungsarten (Rechnung/Gutschrift)
Unterschiedliche Darstellung der Zu- und Abschlagsarten
Unterschiedliche Einstellungen bezüglich der EDI-Übergabe (EDI Sperre)
Diese Trennungsgründe bestehen immer, egal mit welchem Programm (p126 - Berechnen Lieferungen (berlief) oder p121 - Sammelrechnungsfreigabe (smlrgfrg)) die Erstellung erfolgt.
Parametergesteuerte Rechnungstrennungsgründe (variabel)
Unterschiedliche Versandanschriften, Speditions- und/oder Übergabe- und Ladeanschriften
-> Dieses Trennungskriterium kann im pp126 - Parameter Berechnen Lieferungen (berliefpar) deaktiviert werden.
Unterschiedliche Versandarten
-> Einstellung über p842 - Kunden und Anschriften (kans) Sammelrechnungssortierung
Unterschiedliche Lieferbedingungen
-> Verhalten wird im pp126 - Parameter Berechnen Lieferungen (berliefpar) definiert
Unterschiedliche Versandanschrift, Tour, Bezugsdaten, Lieferbedingungen, Versandarten
-> Verhalten wird durch die Standard-Sortierreihenfolge im pp121 - Parameter Sammelrechnungsfreigabe (smlrgfrgpar) gesteuert. Ist dort z. B. die Sortierung nach Tour eingestellt, dann erfolgt keine Rechnungstrennung nach Tour.
Durch Einstellung im Kunden erzwungene Rechnungstrennungsgründe
Im p842 gibt es die Möglichkeit, Sammelrechnungstrennungen zu steuern (siehe Kennzeichen für Sammelrechnungstrennung).