Für Versand-, Verpackungs-, Transportversicherungs- und sonstige Kosten wird je Kostenart festgelegt, ob und wie die Kosten berechnet werden (Kostenart darf nicht berechnet werden, kann berechnet werden oder muss berechnet werden). Die Ermittlung erfolgt automatisch bei der Bearbeitung des Vorgangs.
Berechnung: Bestimmt die Berechnungsart der jeweiligen Kostenart. Ist keine Berechnung eingestellt, wird diese Kostenart für den Vorgang nicht berücksichtigt.
Untergrenze: Minimaler Wert, der für eine Kostenart berechnet werden darf.
Obergrenze: Maximaler Wert, der für eine Kostenart berechnet werden darf.
Die Untergrenze darf die Obergrenze nicht überschreiten. Eine Untergrenze ohne zugehörige Obergrenze (Obergrenze = 0) ist nicht zulässig.