Format ART[/Qualifikator] gemäß Auswahlliste.
Hierbei handelt es sich um Codierungen, die im Gesamten Zollgebiet der EU gültig sind. Die in diesen Feldern hinterlegte Codierungsliste I0912 beinhaltet Negativcodierungen. Diese können bei der Ausfuhr von Gütern, die keinem Ausfuhrverbot und keiner Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen in Betracht kommen.
Negativcodierungen bekunden, dass die Güter keinen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Die Anmeldung von Negativcodierungen ist grundsätzlich rechtlich nicht verpflichtend.
Weitere Informationen zur Nutzung finden Sie unter www.zoll.de