Definition, welcher Beleg bei der internen Verrechnung (p180) freigegeben werden soll.
1 = Auftragsbestätigung - es ensteht ein Auftrag, der noch bearbeitet werden kann. Danach muss der Auftrag manuell berechnet werden!
2 = Sofortrechnung - es entsteht sofort eine Rechnung, es ist kein manueller Eingriff mehr möglich!