Präferenzzölle können nur bei partiegeführten Artikeln genutzt werden. Dazu muss in der Partieverwaltung auch definiert werden, dass Präferenzzölle zulässig sind. Zusätzlich ist die Nutzung der Präferenz lieferantenabhängig und kann in den Artikelreferenzdaten für Artikel und Lieferant hinterlegt werden.
Um Präferenzzölle zu nutzen muss zusätzlich das Kennzeichen "zulässig" gesetzt werden. Außerdem muss für die Verkaufskalkulation mit Präferenzzöllen zwingend eine Partie bei der Auftragserfassung im p102 - Auftragsbearbeitung (aufbea) hinterlegt sein.
Im Zuge das Wareneingangs kann die Steuerung für Präferenzzölle im Einzelfall aktiviert werden.