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Partiebestandsführung


0 = nicht erlaubt
2 = muss partieweise geführt werden

Um für eine Auswahl von Artikeln gesammelt die Partieverwaltung einzuschalten, nutzen Sie das Programm Partieverwaltung ein-/ausschalten (p833).

 

Zur Nutzung von Partien benötigen Sie die Lizenz partien.