Mit diesem Kennzeichen wird definiert, ob es sich bei der Person um eine eigene Niederlassung als selbständige Firma (Mandant) handelt.
1 = Eigener Mandant
2 = Filiale mit Verrechnung von Lagerfremdzugriffen über die interne Verrechnung (p180). Es müssen mehrere Mandanten vorhanden sein (durch Abteilungssteuerung definiert).
3 = Filiale mit Warenversorgung über Verkaufsaufträge. Bei Berechnung der Aufträge erfolgt eine Umbuchung auf das angegebene Lager (Ziellager im p826). Im zu versorgenden Lager (Ziellager) muss die Kundennummer des Filialkunden eingetragen sein. Die Umlagerung/Berechnung erfolgt durch den Start des Programms Sammelrechnungen (p121).
Die Variante zur Filiallagerversorgung (3) ist auch für Konsignationslagerkunden mit Abbildung der Konsignationslagerbestände über einen eigenen Lagerort in SOGERP nutzbar. Die echten Lagerentnahmen durch den Kunden müssen dann über seinen Lagerort erfolgen.
Wenn die Variante 3 eingestellt ist muss auch die Steuerung zur manuellen Rechnungsfreigabe richtig eingestellt sein.